Volksbegehren #6Jahre Mietenstopp

Wichtige Fragen

Das Volksbegehren

Die Situation auf vielen Wohnungsmärkten Bayerns hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch zugespitzt. Selbst für den Mittelstand ist es mittlerweile so gut wie unmöglich, bezahlbaren Wohnraum in Ballungsräumen - wie etwa rund um die Landeshauptstadt München - zu finden. Es ist an der Zeit, aktiv zu werden! Wir fordern faire Mieten für Bayern: Und deswegen sollen die Mieten in 162 Städten und Gemeinden sechs Jahre lang eingefroren werden. Sie bleiben auf dem derzeitigen Stand und verschaffen den Mietern damit eine dringend benötigte Verschnaufpause. Viele Organisationen, Parteien und auch faire Vermieter unterstützen unser Anliegen. Nur die bayerische Staatsregierung und Eigentümerverbände scheinen das Problem, das die gesamte Bevölkerung betrifft, nicht sehen zu wollen. Denn wenn die Polizistin, der Krankenpfleger und die Lehrerin nicht mehr in den Städten leben können, dann ist das gesamte soziale Gefüge in Gefahr.

Der Gesetzesentwurf zum Volksbegehren „#6JahrenMietenstopp“ sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen über das öffentliche Recht sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen. Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt, soll also noch einen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei neuen Mietverträgen soll nach dem Gesetzesentwurf künftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Der DMB Mieterverein München war Initiator des Volksbegehrens.

Unsere Haupt-Unterstützer:

Deutscher Mieterbund (DMB) Landesverband Bayern*, München SPD, Bayern SPD, DGB Region München**, Die LINKE Landesverband Bayern, Die LINKE München, #ausspekuliert

*mit: DMB Mieterverein Erding und Umgebung e.V., Mieterverein Würzburg und Umgebung e.V., Mieterschutzverein Garching-Hochbrück e.V., Mieterverein Forchheim e.V., Mieterverein Passau e.V., DMB Mieterverein Ingolstadt und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V., DMB Mieterverein Lindau und Umgebung e.V., Mieterverein Dachau und Umgebung e.V., Mieterverein Kaufbeuren und Umgebung e.V., Mieterverein Schwandorf und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V., Mieterbund Regensburg e.V., Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V., Mieterverein Freising e.V.

**mit: IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, IGM, NGG, GdP, ver.di

Weitere Unterstützer:

Die Grünen Bayern und München, Sozialverband VdK Bayern, ÖDP Bayern, Mieterbeirat München, Kreisjugendring München-Stadt, mut, Volt Europa, Condrobs München, Forum für nachhaltige Wirtschaft, SoVD (Sozialverband Deutschland) Landesverband Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern, GLS Bank, BISS - Bürger in sozialen Schwierigkeiten e.V.

Vor allem die Mieter*innen in 162 bayerischen Gemeinden und Städten (festgelegt in der Mieterschutzverordnung) ächzen unter den hohen Mieten. Deswegen sollen in diesen Kommunen die Mieten sechs Jahre lang nicht mehr erhöht werden dürfen.

Woher weiß ich, ob mein Wohnort enthalten ist? https://bayern.mietenstopp.de/die-162-betroffenen-staedte-gemeinden/

Betroffen ist aber ganz Bayern: Denn wenn sich Menschen aus der Mittelschicht wie Krankenpfleger, Polizistinnen oder Kindergärtnerinnen die Mieten nicht mehr leisten können, funktioniert das gesamte soziale Gefüge nicht mehr.

Die Mietpreisbremse (Zivilrecht) verlangsamt lediglich die Dynamik der Entwicklung und ist nur für Wiedervermietungen von Bestandswohnungen gültig. Der Mietenstopp über das öffentliche Recht hingegen friert die Mieten für sechs Jahre ein. Das gibt den Menschen eine Verschnaufpause. In dieser Zeit fordern wir die Regierung auf, an vielen weiteren Punkten anzusetzen. Etwa das Bodenrecht zu reformieren, mehr Sozialwohnungen zu bauen oder auch Bestandsmieten in den Mietspiegel einfließen zu lassen.

Der Mietenstopp greift - anders als die Mietpreisbremse - nicht nur bei Wiedervermietungen (beim Mietenstopp darf hier maximal die ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden), sondern auch bei normalen Mieterhöhungen. Sechs Jahre lang darf es keine Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen geben. Dies gilt auch für Staffel- und Indexmietverträge. Auch nach Modernisierungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen.

Ein weiterer großer Vorteil: Der Mietenstopp ist in der Praxis für die Mieter leichter umsetzbar. Denn unfaire Vermieter können anonym angezeigt werden (bei der Polizei oder beim KVR). Anders bei der Mietpreisbremse: Hier muss der Mieter selbst den Vermieter rügen – was eine große Belastung bedeutet für das Vermieter-Mieter-Verhältnis. 

Rund die Hälfte der Einwohner Bayerns sind Mieter. Von einem erfolgreichen Volksbegehren würden jedoch alle Menschen in Bayern profitieren, die sich ein funktionierendes soziales Miteinander wünschen.

Nein, wir machen es anders. Die Mieten dürfen zwar sechs Jahre lang nicht mehr erhöht werden, aber es findet keine Mietpreissenkung (Berliner Mietendeckel) und keine Enteignung (Berliner Volksbegehren) statt. Faire Vermieter*innen und Genossenschaften müssen sich keine Sorge machen, für sie gibt es genügend Spielraum (Ausnahmeregelung). Und Neubauten werden nicht behindert oder erschwert.

Nein, es geht nicht ums Bestrafen, sondern um eine Verschnaufpause, um den Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen. Wer jetzt deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet, darf noch bis 80 Prozent der ortsüblichen Miete erhöhen. Faire Vermieter wie viele Genossenschaften haben also noch einen finanziellen Spielraum. So kommen sie nicht in Bedrängnis. Auch Modernisierungs-Mieterhöhungen sind noch bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Denn wer seine Wohnung etwa energetisch auf den neuesten Stand bringt, soll einen gewissen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen dürfen. Jedoch nur in einem angemessenen Rahmen.

Manche Vermieter werden schon jetzt vom Finanzamt zur Kasse gebeten, wenn sie zu günstig vermieten. Um einer Verkürzung der Werbungskosten zu entgehen, müssen Vermieter schon jetzt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

Doch wenn wir jetzt nicht gemeinsam für gute Lösungen sorgen, wird sich der Markt nicht von alleine beruhigen. Das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Eigentum verpflichtet laut Artikel 14 des Grundgesetzes – dessen sind sich auch viele Vermieter bewusst.

Neugebaute Wohnungen (ab 1. Januar 2017 erstmals vermietet) sind vom Mietenstopp ausgenommen. Wir brauchen dringend mehr Wohnungen in Bayern, damit sich der Markt entspannt. Hier wollen wir keine Investitionen stoppen. Gleichzeitig kann Neubau nicht das einzige Mittel sein: Denn bis es zu einer wirklichen Entlastung kommen würde, würde es sonst noch viele Jahre dauern. Wir fordern von der bayerischen Staatsregierung, dass sie sich während der Verschnaufpause des Mietenstopps neben dem Neubau von Wohnungen dringend auch um ein neues Bodenrecht auf Bundesebene kümmert. Denn immer weiter steigende Bodenpreise werden auch zu immer weiter steigenden Mieten führen. Außerdem müssen in die Mietspiegel dringend auch alle Bestandsmieten einfließen, damit die Mietspiegel die wirklichen ortsüblichen Mieten abbilden – und nicht nur Mieterhöhungsspiegel sind.

Wohnen ist kein Konsumgut wie jedes andere. Denn jeder Mensch muss wohnen, es ist ein Menschenrecht. Derzeit wird diskutiert, das Recht auf bezahlbares Wohnen auch ins Grundgesetz aufzunehmen. In der bayerischen Verfassung ist es festgehalten (Art 106). „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden. Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich.” Und deswegen kann eine Wohnung nicht wie ein Auto behandelt werden – Eigentum verpflichtet eben auch. Dass ein Vermieter eine soziale Verantwortung hat, zeigt sich zum Beispiel daran, dass er einen Mieter nicht ohne guten Grund kündigen darf.

Viele Vermieter haben große Sorge, sich Mietnomaden als Mieter ins Haus zu holen. Unter Mietnomaden versteht man Personen, “die in betrügerischer Absicht Mietverhältnisse begründen, keine Miete zahlen und die Wohnung verwahrlost zurücklassen“- die Zeche und die Gerichtskosten bleiben meist beim Vermieter hängen. Damit sind nicht redliche Mieter gemeint, die etwa aufgrund persönlicher Probleme in Rückstand mit der Miete geraten. Mietnomaden machen sich strafbar, das ist unbestritten. Doch so omnipräsent der Mietnomade in der öffentlichen Diskussion ist, so gering ist die tatsächliche Zahl an Mietnomaden. Der Deutsche Mieterbund geht von maximal rund 700 Mietnomaden deutschlandweit aus. Seit 2013 haben Vermieter trotzdem mehr Rechte, um gegen Mietnomaden vorgehen zu können. Wenn sie eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen, haben sie deutlich schneller als zuvor die Möglichkeit, einen Mietnomaden aus der Wohnung zu bekommen, etwa nach drei Monaten. Vermieter sind also gut abgesichert gegen Mietnomaden, die in der Realität aber nur selten vorkommen. Zudem verfolgt solche Fälle der Staatsanwalt.

Hinter dem Volksbegehren #6JahreMietenstopp“ steht ein überparteiliches Bündnis von Menschen und Organisationen, die mit Sorge beobachten, wie das Wohnen im Freistaat immer teurer wird. Mindestens zwei Drittel der bayerischen Mieter leiden unter dem angespannten Wohnungsmarkt. In den Ballungsräumen zahlen Mieter oft bis zu 40 Prozent und mehr ihres Nettoeinkommens für ihre Wohnung. Die Menschen brauchen eine Verschnaufpause. Faire Mieten sind das Thema der Zeit – jenseits aller Parteien und Wahlkämpfe.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wer seinen Pkw vor oder in dem Bereich einer sogenannten Feuerwehrzufahrt abstellt, der muss mit einem entsprechenden Bußgeld  rechnen und unter Umständen sogar auch noch mit weiteren Konsequenzen. Mit anderen Worten: Ein Falschparker setzt bürokratische Prozesse in Gang. Dafür nämlich – für einen Verstoß gegen geltendes Recht – sind solche Prozesse unter anderem gemacht. Der Gesetzesentwurf zum Volksbegehren #6JahrenMietenstopp“ sieht vor, Mieterhöhungen in 162 Städte und Gemeinden in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden und Verstöße gegen dieses Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro zu bestrafen. Es ist ähnlich wie bei einem Falschparker, der einen Feuerwehreinsatz behindert: Wir nutzen die vorhandenen Strukturen, um ein Gesetz durchzusetzen. Ohne die Bürokratie weiter aufzublähen.

Mieter sind längst an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Immer mehr Menschen können sich das Leben in ihrer Stadt oder Gemeinde nicht mehr leisten. Ob Arbeiter oder Angestellte, Student oder Akademikerin, Hartz4-Empfänger oder Unternehmerin, Single oder Familie – die Wohnungsnot zieht sich quer durch die sozialen Milieus. Sie ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Deshalb ist es nicht populistisch, faire Mieten zu fordern. Sondern notwendig, um gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Nicht der Mietenstopp spaltet die Gesellschaft. Vielmehr ist es die Höhe der Mieten, mit der die Kluft zwischen Arm und Reich immer weiter wächst.

Keiner will Investitionen stoppen, die dem Klima dienen. Und das würde mit einem sechsjährigen Mietenstopp auch nicht passieren. Mit einer ortsüblichen Vergleichsmiete macht ein Vermieter in den angespannten Wohnungsmärkten immer noch genug Rendite, um in energetische Sanierung investieren zu können. Übrigens unterstützt der Staat sanierungswillige Vermieter mit Fördergeldern, die sie etwa über die KfW-Bank oder die Landesbodenkreditanstalt Bayern abrufen können.

Nein, das neue Gesetz friert die Mieten für sechs Jahre ein. Das Senken der Miete ist nur über die Mietpreisbremse möglich, die in Bayern für 162 Städte und Gemeinden aber erst seit Kurzem wirksam ist. Sie betrifft nur neu abgeschlossene Mietverhältnisse ab 7. August 2019 und es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen.

Wenn ich der Meinung bin, dass ein Verstoß gegen den Mietenstopp vorliegt, kann ich dies anzeigen. Entweder beim KVR (in München) oder (in anderen Städten und Gemeinden) auch bei der Polizei.

Man kann eine Mietspiegelberechnung selbst online machen oder sich vertrauensvoll an einen Mieterverein vor Ort (z.B. Mieterverein München, Sonnenstraße 10) wenden, der die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet. Seit August 2019 gilt die Mietpreisbremse endlich auch in Bayern. Diese besagt, dass Mietverhältnisse, die ab dem 7. August 2019 abgeschlossen wurden, maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Doch Achtung: Es gibt etliche Ausnahmen der Mietpreisbremse, die Mieter überprüfen müssen. Deswegen fordern wir den Mietenstopp, der für viel mehr Mieter gelten würde!

Wenn sich ein Vermieter nicht an das Mietenstopp-Gesetz hält, kann jeder, ob Mieter oder Unbeteiligter, Anzeige bei der Polizei erstatten. Verstöße können mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße geahndet werden.

Wie geht es Weiter?

 

Anfang März haben wir die Zulassung des Volksbegehrens beim Innenministerium beantragt.
Am 17.04.2020 hat das Innenministerium die Zulassung abgelehnt, nun muss der Bayrische Verfassungsgerichtshof bis Mitte Juli darüber entscheiden.
Wenn das Gericht grünes Licht gibt, wird die zweite Phase des Volksbegehrens eingeläutet: Es geht in die Rathäuser. Zeitraum dafür ist dann der Herbst. Zu einem vom Ministerium festgelegten Termin muss sich beim Volksbegehren dann innerhalb von 14 Tagen zehn Prozent der bayerischen Wahlbevölkerung in den Rathäusern eintragen. Es werden also etwa eine Million Unterschriften benötigt.

Sind die etwa eine Million Unterschriften aus den Rathäusern beisammen, hat der Landtag drei Möglichkeiten:

-Er nimmt den Gesetzesentwurf an.

-Lehnt er den Gesetzesentwurf ab, kommt es zum Volksentscheid. Wenn sich die Mehrheit der Abstimmenden für den Gesetzesentwurf ausspricht, kommt das Gesetz zustande.

-Der Landtag kann auch zu dem Thema einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen. Beim Volksentscheid entscheiden Bayerns Bürger dann zwischen diesem Entwurf und dem Entwurf des Volksbegehrens. 

Für die zweite Phase in den Rathäusern brauchen wir - wie in der Phase zuvor - viele fleißige Mietenstopper*innen, die uns helfen, auf das Volksbegehren aufmerksam zu machen. In vielen Städten und Gemeinden gibt es bereits lokale Aktionsbündnisse, denen sich Mietenstopper*innen anschließen können. Auch besteht immer die Möglichkeit, ein eigenes Bündnis zu gründen. Für weitere Infos einfach kurz eine Mail mit den Kontaktdaten an info@mietenstopp.de schreiben!

Die Voraussetzungen fürs Eintragen in den Rathäusern entsprechen denen der Landtagswahl. 

Eintragungsberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen  Hauptwohnung) haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Nein, der Mietspiegel ist die Grundlage für die ortsübliche
Vergleichsmiete und auf diesem Niveau soll die Miete eingefroren werden.
Mittelfristig wird sich das Einfrieren dann aber auf das Niveau des Mietspiegels auswirken, da in diesen nur die geänderten Mieten der letzten sechs Jahre einfließen.
Der Mietenstopp wirkt dann also doppelt: für 6 Jahre Ruhe und in Zukunft keine großen  Mieterhöhungen.