Wir halten zusammen!

Jetzt Muss der Bund handeln

Die Bundesländer haben keine Kompetenz, mithilfe des öffentlichen Rechts einen Mietenstopp zu erlassen, das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf den Berliner Mietendeckel entschieden.

„Ein enttäuschendes Urteil. Doch jetzt herrscht Klarheit auch hinsichtlich unseres bayerischen Volksbegehrens ‚#6JahreMietenstopp‘. Wenn die Länder es nicht dürfen, muss der Bund mithilfe des Zivilrechts in Sachen Mietenstopp handeln. Deswegen haben wir die bundesweite Kampagne ‚Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel‘ ins Leben gerufen, die mittlerweile von mehr als 80 Initiativen, Verbände und Organisationen aus ganz Deutschland unterstützt wird“, sagt Volksbegehren-Kampagnenleiter Matthias Weinzierl.

„Dass der Wohnungsmarkt komplett aus den Fugen geraten ist, wird uns allen täglich deutlicher – Corona verstärkt die Entwicklung noch. Es gibt viele Menschen in unserem Land, die verzweifelt sind und befürchten, ihr Zuhause zu verlieren. Sie brauchen jetzt Hilfe! Jetzt gibt es kein Verstecken der Bundespolitik mehr hinter ungeklärten Zuständigkeiten.“

Die gesamte Pressemitteilung des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp gibt’s hier.

 

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Bayern kann's nicht!

WIr werden uns weiter für gerechtes Wohnen einsetzen!

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden und er sieht keine Gesetzgebungskompetenz für das Land Bayern für einen Mietenstopp. Auch das Bundesverfassungsgericht sieht keine Länderkompetenz. Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht.