Bayr. Verfassung: Art. 106/1 “Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.” Vor “Wohnung” müsste “bezahlbare” stehen.
Bayr. Verfassung: Art. 106/1 “Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.” Vor “Wohnung” müsste “bezahlbare” stehen.
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Volksbegehren 6 Jahre Mietenstopp
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