Volksbegehren #6Jahre Mietenstopp


Volksbegehren #6JahreMietenstopp legt Verfassungsbeschwerde ein

München, 18.08.2020

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren #6JahreMietenstopp am
16. Juli nicht zugelassen mit der Begründung, das Begehren sei mit dem Bundesrecht nicht vereinbar. Doch über das Grundgesetz entscheidet alleine das Bundesverfassungsgericht und nicht der Bayerische Verfassungsgerichtshof – deswegen legen die Beauftragten und Mit-Unterzeichner des Volksbegehrens Volker Rastätter und Monika Schmid-Balzert nun Verfassungsbeschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht ein. „Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich des Berliner Mietendeckels bereits mitgeteilt, dass es die Frage, ob die Bundesländer die Mieten über das öffentliche Recht begrenzen dürfen, als offen ansieht. Deswegen verwundert es uns sehr, dass das bayerische Verfassungsgericht dem Bundesverfassungsgericht vorgreift und in einem Bereich urteilt, für den es nicht die Kompetenz hat“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München.

Die nun eingereichte Verfassungsbeschwerde hat zum Ziel, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aufhebt. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Ländern in Sachen Mietpreisbegrenzung die Gesetzgebungskompetenz zuspricht, muss das Landesverfassungsgericht dann neu über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden.

In einem Eilantrag fordern die zwei Beschwerdeführer zudem, dass das bayerische Innenministerium das Verfahren in Sachen Volksbegehren auf dem jetzigen Stand einfriert. Also dass die eingereichten rund 35.000 Unterschriften nicht vernichtet werden und auch der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens weiter als eingereicht gilt. Solange, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.

Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des Landesverbands Bayern des Deutschen Mieterbundes (DMB): „Uns geht es darum, keine Zeit für Bayerns Mieter zu verlieren. Denn sie brauchen dringend Hilfe. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine Länderkompetenz für einen Mietenstopp sieht, wollen wir Bayerns Bürger schnell in die Rathäuser rufen zum Unterschreiben für das Volksbegehren. Und dafür ist es wichtig, dass wir nicht von vorne anfangen müssen mit dem Unterschriftensammeln und dem Einreichen des Antrages auf Zulassung des Begehrens. Diese Fairness fordern wir – für Bayerns Mieterinnen und Mieter.“

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne:

Volksbegehren #6JahreMietenstopp|Pressestelle des DMB Mieterverein München,
089/55 21 43-17 oder 0162/257 66 27, www.mietenstopp.de, presse@mietenstopp.de

 

Zum Volksbegehren: Der Gesetzestext zum Volksbegehren #6JahrenMietenstopp sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll allerdings sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen. Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt, soll also noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen soll nach dem Gesetzestext künftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für  Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Die wichtigsten Forderungen im Überblick:

  • Sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen – auch bei Staffel- und Indexmietverträgen
  • Ausgenommen sind Mieten in Neubauten, da Investitionen nicht gebremst werden sollen
  • Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal noch die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen
  • Spielraum für faire Vermieter: Mieterhöhung bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich

Die Hauptunterstützer des Volksbegehrens:

DMB Mieterverein München, Deutscher Mieterbund (DMB) Landesverband Bayern*, München SPD, Bayern SPD, DGB Region München**, Die LINKE Landesverband Bayern, Die LINKE München, #ausspekuliert

*mit: DMB Mieterverein Erding und Umgebung e.V., Mieterverein Würzburg und Umgebung e.V., Mieterschutzverein Garching-Hochbrück e.V., Mieterverein Forchheim e.V., Mieterverein Passau e.V., DMB Mieterverein Ingolstadt und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V., DMB Mieterverein Lindau und Umgebung e.V., Mieterverein Dachau und Umgebung e.V., Mieterverein Kaufbeuren und Umgebung e.V., Mieterverein Schwandorf und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V., Mieterbund Regensburg e.V., Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V., Mieterverein Freising e.V.

**mit: IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, IGM, NGG, GdP, ver.di

Weitere Unterstützer:

Die Grünen Bayern und München, Sozialverband VdK Bayern, ÖDP Bayern, Mieterbeirat München, Kreisjugendring München-Stadt, mut, Volt Europa, Condrobs München, Forum für nachhaltige Wirtschaft, SoVD (Sozialverband Deutschland) Landesverband Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern, GLS Bank, BISS – Bürger in sozialen Schwierigkeiten e.V., Bündnis München Sozial, Kolpingwerk Diözesanverband München und Freising e.V.