Volksbegehren #6Jahre Mietenstopp


Volksbegehren #6JahreMietenstopp: Urteil fällt am 16. Juli

München, 10.07.2020

Rund 52.000 Menschen in Bayern haben für die Zulassung des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp unterschrieben – doppelt so viele wie nötig.  Doch das bayerische Innenministerium hat das Begehren im April nicht zugelassen. Nun entscheidet der Bayerische Verfassungsgerichtshof, ob es im Herbst für die Menschen im Freistaat endlich in die Rathäuser zum Unterschreiben für das Begehren geht. Das Gericht verkündet sein Urteil am:

 

Donnerstag, 16. Juli 2020, 10.30 Uhr, Saal 270

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Prielmayerstraße 7, 80335 München

 

Bitte beachten Sie: Im Zuschauerraum sind maximal 40 Personen zugelassen. Es sind keine vorherigen Akkreditierungen möglich. Wer zuerst kommt, kriegt einen Platz. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Im Anschluss an die Urteilsverkündung gibt das breite Bündnis hinter dem Volksbegehren #6JahreMietenstopp ein Statement im Saal 270 ab.

Vor dem Gerichtsgebäude werden Unterstützer des Volksbegehrens gespannt auf das Urteil warten. Hier bietet sich eine weitere gute Möglichkeit für Filmaufnahmen und Pressefotos. Außerdem geben die Haupt-Unterstützer des Begehrens vor dem Gebäude auch noch Einzel-Statements ab.

Das Bündnis hinter dem Volksbegehren ist optimistisch, dass der Verfassungsgerichtshof das Begehren zulassen wird. „Der Freistaat Bayern hat aus unserer Sicht durchaus eine Gesetzgebungskompetenz, einen Mietenstopp über das öffentliche Recht zu erlassen. Es ist wichtig, jetzt zu handeln, damit das soziale Gefüge in unseren Städten und Gemeinden nicht zerstört wird“, sagt Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. „Gerade die Corona-Krise hat uns allen noch einmal vor Augen geführt, wie wichtig ein sicheres Dach über dem Kopf ist. Durch Kurzarbeit und geringere Einkommen hätten weitere Mieterhöhungen für viele Menschen in Bayern dramatische Folgen.“ Durch das Volksbegehren wären Mieterhöhungen in 162 Städten und Gemeinden für sechs Jahre ausgeschlossen, nach Modernisierungen und bei Wiedervermietungen soll maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Das Volksbegehren ist gerecht und ausgewogen: Faire Vermieter, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten, dürfen noch bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, um nicht in Bedrängnis zu kommen.

„Während der sechsjährigen Atempause müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Wohnungsmarkt zu beruhigen: Zum Beispiel verstärkter Neubau und eine Bodenrechtsreform. Doch der erste Schritt muss sein, die Mieterhöhungsspirale zu unterbrechen“, so Matthias Weinzierl.

 

Zum Volksbegehren: Der Gesetzestext zum Volksbegehren #6JahrenMietenstopp sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll allerdings sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen. Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt, soll also noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen soll nach dem Gesetzestext künftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für  Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Die wichtigsten Forderungen im Überblick:

  • Sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen – auch bei Staffel- und Indexmietverträgen
  • Ausgenommen sind Mieten in Neubauten, da Investitionen nicht gebremst werden sollen
  • Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal noch die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen
  • Spielraum für faire Vermieter: Mieterhöhung bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich

Die Hauptunterstützer des Volksbegehrens:

DMB Mieterverein München, Deutscher Mieterbund (DMB) Landesverband Bayern*, München SPD, Bayern SPD, DGB Region München**, Die LINKE Landesverband Bayern, Die LINKE München, #ausspekuliert

*mit: DMB Mieterverein Erding und Umgebung e.V., Mieterverein Würzburg und Umgebung e.V., Mieterschutzverein Garching-Hochbrück e.V., Mieterverein Forchheim e.V., Mieterverein Passau e.V., DMB Mieterverein Ingolstadt und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V., DMB Mieterverein Lindau und Umgebung e.V., Mieterverein Dachau und Umgebung e.V., Mieterverein Kaufbeuren und Umgebung e.V., Mieterverein Schwandorf und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V., Mieterbund Regensburg e.V., Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V., Mieterverein Freising e.V.

**mit: IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, IGM, NGG, GdP, ver.di

Weitere Unterstützer:

Die Grünen Bayern und München, Sozialverband VdK Bayern, ÖDP Bayern, Mieterbeirat München, Kreisjugendring München-Stadt, mut, Volt Europa, Condrobs München, Forum für nachhaltige Wirtschaft, SoVD (Sozialverband Deutschland) Landesverband Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern, GLS Bank, BISS – Bürger in sozialen Schwierigkeiten e.V., Bündnis München Sozial