Volksbegehren #6Jahre Mietenstopp


Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet über #6JahreMietenstopp

München, 18.06.2020

Jetzt zählt das Urteil der bayerischen Verfassungsrichter: Rund 52.000 Unterschriften hatten die Macher des Volksbegehrens #6JahreMietenstopp gesammelt – doch das bayerische Innenministerium hat das Begehren im April nicht zugelassen. Nun muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden; unter großem Medieninteresse heute fand die mündliche Verhandlung statt.

Anders als vom Innenministerium bewertet, hat das Land Bayern aus Sicht der Volksbegehren-Macher durchaus die Gesetzgebungskompetenz, einen Mietenstopp über das öffentliche Recht zu erlassen. Die Bielefelder Juristen Professor Markus Artz, Mietrechtsexperte, und Professor Franz Mayer, Verfassungsexperte, vertreten das Volksbegehren vor Gericht.

 

Professor Mayer betonte einmal mehr, dass das Volksbegehren zugelassen werden müsse. Er sagte: „Der Freistaat Bayern ist zuständig, soweit sich nicht eine Kompetenzsperre aus dem Grundgesetz ergibt. Und die gibt es vorliegend nicht.“ In kaum einem anderen Bereich wie dem Mietrecht sei die föderale Idee so plausibel: „so viel Vielfalt wie möglich, so viel Einheit wie nötig“, sagte Professor Mayer. „Im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern ist ein Mietenstopp wohl nicht nötig, aber in München und anderswo in Bayern eben schon.“

 

Und Professor Artz mahnte in der mündlichen Verhandlung in Hinblick auf die akute Mietproblematik: „In Ballungsräumen ist der soziale Frieden in Gefahr.“

 

„Die dramatische Situation am Mietmarkt ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen“, sagte der Beauftragte des Volksbegehrens, Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter, und forderte in der Verhandlung: „Wir brauchen Gesetze, die sagen, jetzt ist mal sechs Jahre Ruhe. Deswegen ist der Mietenstopp so wichtig. In diese Zeit müssen wir schauen, dass sich die Situation nachhaltig verbessert, zum Beispiel durch verstärkten Neubau.“ Der Mieterverein München hat das Volksbegehren #6JahreMietenstopp initiiert, mittlerweile wird es von einem breiten Bündnis getragen.

Die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs haben nach der mündlichen Verhandlung heute noch kein Urteil gefällt. Die Entscheidung wollen sie am Donnerstag, 16. Juli, um 10.30 Uhr verkünden.

Bei einer Zulassung könnte es im Herbst zum Volksbegehren kommen – dann könnten die bayerischen Bürger in die Rathäuser gehen und ihren Einsatz für die Mieterinnen und Mieter noch einmal mit ihren Unterschriften bekräftigen.

In Berlin zeigt der Mietendeckel, der dem bayerischen Mietenstopp im Ansatz ähnelt, bereits Wirkung: Dort sind die Mieten in den vergangenen Wochen bereits drastisch gesunken – und das eben nicht aufgrund der Corona-Pandemie.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne:

Volksbegehren #6JahreMietenstopp|Pressestelle des DMB Mieterverein München,
089/55 21 43-17 oder 0162/257 66 27, www.mietenstopp.de, presse@mietenstopp.de

Zum Volksbegehren: Der Gesetzestext zum Volksbegehren #6JahrenMietenstopp sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll allerdings sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen. Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt, soll also noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen soll nach dem Gesetzestext künftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für  Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.

Die wichtigsten Forderungen im Überblick:

  • Sechs Jahre lang keine Mieterhöhungen bei laufenden Mietverhältnissen – auch bei Staffel- und Indexmietverträgen
  • Ausgenommen sind Mieten in Neubauten, da Investitionen nicht gebremst werden sollen
  • Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen soll maximal noch die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen
  • Spielraum für faire Vermieter: Mieterhöhung bis 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich

 

Die Hauptunterstützer des Volksbegehrens:

DMB Mieterverein München, Deutscher Mieterbund (DMB) Landesverband Bayern*, München SPD, Bayern SPD, DGB Region München**, Die LINKE Landesverband Bayern, Die LINKE München, #ausspekuliert

*mit: DMB Mieterverein Erding und Umgebung e.V., Mieterverein Würzburg und Umgebung e.V., Mieterschutzverein Garching-Hochbrück e.V., Mieterverein Forchheim e.V., Mieterverein Passau e.V., DMB Mieterverein Ingolstadt und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e.V., DMB Mieterverein Lindau und Umgebung e.V., Mieterverein Dachau und Umgebung e.V., Mieterverein Kaufbeuren und Umgebung e.V., Mieterverein Schwandorf und Umgebung e.V., Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V., Mieterbund Regensburg e.V., Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V., Mieterverein Freising e.V.

**mit: IG BAU, IG BCE, EVG, GEW, IGM, NGG, GdP, ver.di

Weitere Unterstützer:

Die Grünen Bayern und München, Sozialverband VdK Bayern, ÖDP Bayern, Mieterbeirat München, Kreisjugendring München-Stadt, mut, Volt Europa, Condrobs München, Forum für nachhaltige Wirtschaft, SoVD (Sozialverband Deutschland) Landesverband Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern, GLS Bank, BISS – Bürger in sozialen Schwierigkeiten e.V.