Volksbegehren #6Jahre Mietenstopp

Zwischenstand: Die ersten 300.000 Listen sind verteilt

München, 24.10.2019

Seit zwei Wochen sammelt ein breites Bündnis an Unterstützern Unterschriften für das Volksbegehren #6JahreMietenstopp – und der Wunsch der bayerischen Bevölkerung, sich einzutragen, ist groß. „Die 300.000  Unterschriftenlisten der Erstauflage sind vergriffen. Jetzt müssen wir nachdrucken“, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München. Und betont: „Das ist ein erster Erfolg. Wie viele Unterschriften dadurch an uns zurücklaufen, können wir derzeit nicht abschätzen. Deshalb ist es jetzt wichtig, sich auf den Listen einzutragen: Jede einzelne Stimme zählt.“

 

Derzeit können Bayerns Bürger*innen zum Beispiel beim Mieterverein München unterschreiben oder sich Unterschriftenlisten auf www.mietenstopp.de bestellen. Alle Unterschriften, die bis Ende des Jahres beim DMB Mieterverein München eingehen, werden berücksichtigt.  „Wir sammeln auf jeden Fall bis Ende Dezember“, bekräftigt Rastätter. „Anfang 2020 wollen wir die Unterschriften beim Innenministerium einreichen.“ Erst dann geht es in die nächste Phase: 25.000 Unterzeichner müssen mindestens zusammenkommen, dann entscheidet das Innenministerium über die Zulassung des Begehrens.

 

„Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir in der ersten Phase deutlich mehr als 25.000 Unterschriften zusammenbekommen werden. Denn Bayerns Mieterinnen und Mieter wissen, dass sie zusammenstehen müssen, um die Situation zu verbessern“, so Beatrix Zurek, die Vorsitzende des DMB Mieterverein München, der das Volksbegehren initiiert hat.

Der Gesetzesentwurf zum Volksbegehren #6JahrenMietenstopp sieht vor, Mieterhöhungen in 162 bayerischen Städten und Gemeinden bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen: Eine Erhöhung der Miete ist bis zu einem Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.